Ausführung von Dachlatten
Dachlatten und deren Verbindungsmittel müssen statisch nicht nachgewiesen werden, wenn bestimmte Abmessungen, Sparrenabstände und Sortierungen eingehalten werden. In diesem Blog-Beitrag werden diese Bedingungen aufgeführt. Wenn diese nicht eingehalten sind, ist ein statischer Nachweis für Lattung und Nägel erforderlich. Da es jedoch Regelungen für Sparrenabstände bis zu 1,0m gibt, sollten diese für herkömmliche Dächer ausreichen. Dachlattung Dachlatten sind entsprechend ATV DIN 18334 Abschnitt 3.8 gemäß nachfolgender Tabelle auszuführen. * z.B. für Biberschwanz- und Schieferrechteckdoppeldeckung Nägel Vereinfachend kann nach ATV DIN 18334 die Nagellänge mit dem 2,5-fachen der zu befestigenden Holzdicke ermittelt werden. Regelungen Die genannten Punkte sind in der…