Biegenachweis

Die Norm unterscheidet zwischen drei Biegenachweisen:

  • elastische Durchbiegung (Nachweis gegen Schäden (1a));Entspricht der Verformung, die sich unmittelbar nach Aufbringen der Belastung einstellt.
  • Enddurchbiegung (Nachweis gegen Schäden (1b));Entspricht der gesamten Verformung, die sich mit der Zeit einstellt.
  • optische Durchbiegung (Nachweis gegen optische Beeinträgtigung (2)); Überhöhung darf von der Gesamtdurchbiegung abgezogen werden

Unterschied DIN 1052 – EC5

Bei den Durchbiegenachweisen gibt es zwischen DIN 1052 und EC5 Unterschiede.

Die DIN berücksichtigt beim Nachweis der elastischen Durchbiegung kein Eigengewicht. Diese Biegenachweise sind dadurch nicht sehr realistisch. Aus diesem Grund wird in der DC-Statik in der Bemessungsdialogbox die max. Durchbiegung angegeben, die eine realistische Abschätzung der Durchbiegung nach längerem Gebrauch darstellt.

Der EC5 berücksichtigt das Eigengewicht und ist somit bei dem Nachweis der elastischen Durchbiegung strenger als die DIN. Die Nachweise des EC5 sind also praxisnaher. Die in der Bemessungsdialogbox angegebene max. Durchbiegung ist im Gegensatz zur DIN im Nachweisdokument aufgeführt (Nachweis Enddruchbiegung).

DIN 1052

Die Nachweise unterscheiden sich durch die bei der Berechnung berücksichtigten Lastanteile. Hinzu kommt, dass die Durchbiegungen unterschiedlich kombiniert werden, d.h. dass man z.B. bei der optischen Durchbiegung nur etwa 30% der Verkehrslast ansetzt, bei der elastischen Durchbiegung aber 100%. Beim Nachweis der elastischen Durchbiegung wird nur der Anteil der elastischen Verformung mitgenommen, sprich ohne Eigengewicht und ohne Kriechverformungen, das Eigengewicht wird nur bei den Nachweisen der Enddurchbiegung und beim Nachweis der optischen Beeinträchtigung berücksichtigt.