Manchmal muss ein Kehlsparren über seinen Traufpunkt hinaus verlängert werden, z.B. aus konstruktiven Gründen für ein Auflager. Dann geht die Auskehlung in diesem Bereich in eine Abgratung über, wie bei einem nicht verkanteten Schrägsparren.

Wie lassen sich im Dachtragwerk Verlängerung und begrenzte Abgratung unkompliziert erzeugen?

Für die Verlängerung des Kehlsparrens wird die Abschnittsfunktion verwendet.

Die begrenzte Abgratung zwischen Traufpunkt und Kehlsparrenfußpunkt lässt sich sehr bequem mit einer verkanteten Pfette auf dem Kehlsparren erzeugen.

Dazu eignet sich die erste Dachlage oberhalb der Lage des Kehlsparrens, deren Dicke größer Null ist. Die Pfettenhöhe ergibt sich aus der Lagendicke. Die Pfette wird in dieser Dachlage längenbegrenzt und mit der Hinterkante am Kehltraufpunkt positioniert.

Damit hat der Kehlsparren bereits die erforderliche Abgratung

Im Kehlsparren muss noch die zuletzt erzeugte Anschlusskerve aufgelöst werden, die Hilfspfette wird anschließend gelöscht – und fertig ist der Kehlsparren mit Auskehlung samt Abgratung.