Für Zapfen gelten folgende Mindest- und Höchstmaße:
- 15mm ≤ lz ≤ 60mm
- 1,5 ≤ h/b ≤ 2,5
- ho ≥ hu
- hu/h ≤ 1/3
- hz ≥ h/6
Querzugnachweis bei Balkenlage
Bei Zapfen in Balkenlagen bestimmt das Verhältnis a/h, ob ein Querzugsnachweis geführt werden muss. Erst ab einem Verhältnis von a/h ≤ 0,7 ist ein Querzugnachweis notwendig.
- a/h ≤ 0,7
a = Abstand UK Zapfenloch zu UK durchgehendes Bauteil
h = Trägerhöhe durchgehendes Bauteil