Kipphalterung
Für die Kipphalterung wird ein zusätzlicher Nachweis geführt. Wenn dieser nicht maßgebend wird, macht er sich bei der Bemessung nicht bemerkbar.
Faustregel: ein Träger kippt ab einem Verhältnis von Höhe zu Breite
- Vollholz:h/b < 3
- Brettschichtholz:h/b < 4
Meistens wird das Knicken maßgebend sein, selten das Kippen.
Was ist eine Kipphalterung?
Laut Norm ist eine Kipphalterung eine Gabellagerung. Ob andere Auflagerungen auch Kipphalterungen sind, liegt im eigenen Ermessen.
Eine Kipphalterung kann sein:
- wenn eine Pfette durchgehend auf einer Mauerbank aufliegt und mit Bolzen verankert ist. (Kurze Felder und Kragarme sollten keine Probleme darstellen, es gibt aber keine definierte Aussage).
- durch einen Aussteifungsverband mit Zwischenabstützung bzw. durch eine Scheibe kann ebenfalls eine Kipphalterung erreicht werden.
Keine Kipphalterung ist:
- Sparren auf Pfette.
Knickhalterung
Bauteile, die durch Druck belastet werden, sind knickgefährdet. Bei solchen Bauteilen (z.B. Obergurt bei Fachwerkträger) muss eine Knickhalterung (an Knoten, kontinuierlich oder in einem Abstand) gewählt werden. Es muss bekannt sein, ob die Knickhalterung nur in Querschnittshöhe oder auch in Querschnittsbreite zur Verfügung steht.
Eine Maßnahme zu Knickhalterung sollte getroffen werden, da sonst der Druckstab über die gesamte Länge ausknickt.
Um für Sparren und Kehlbalken eine Knickhalterung sicher zu stellen, ist es ausreichend eine Beplankung zu verwenden. Allerdings müssen die Endhalterungen dieser Ebene sichergestellt sein.
Für Deckenbalken ist folgende Ausführung notwendig:
- Randrippen
- Innenrippen
- Beplankung
- Endhalterung