Die rechnerische Vorholzlänge ist auf die 8-fache Versatztiefe begrenzt.

Dies ist damit zu begründen, dass sich die Scherspannungen im Vorholz nur etwa auf diese Länge ausdehnen (Colling, Holzbau, Kapitel 8.5.3, S.135).

Im Nachweisdokument wird ein entsprechender Hinweis angegeben.